Schulvorstand

Seit Jahren arbeiten die Mitglieder des Schulvorstandes vertrauensvoll zusammen und unterstützen gemeinsam die schulprogrammatische Weiter- und Qualitätsentwicklung unserer Grundschule am Harztorwall. Dabei setzt sich das Gremium jeweils zur Hälfte aus gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Lehrer- und der Elternschaft sowie der Schulleitung zusammen.

Die Entscheidungsbefugnisse des Schulvorstandes regelt § 38 a Abs. 3 NSchG. Demnach entscheidet der Schulvorstand u. a. über den von der Schulleiterin aufgestellten Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel, die Zusammenarbeit mit anderen Schulen und die Ausgestaltung der Stundentafel z.B. der Rhythmisierung.  Der Schulvorstand beschließt des weiteren auch Entscheidungen zur Durchführung von Projektwochen und Maßnahmen für die jährliche Überprüfung der Arbeit an der Schule.

Der Schulvorstand setzt sich so zusammen:

50%
50%

Eltern

Schulleitung und Lehrkräfte