Informationen zur Ganztagsbeschulung
Ziele
Ergänzend zum Schulvormittag möchte die Ganztagsschule zusätzliche Lern- und Erfahrungssituationen schaffen, um die Entwicklungs- und Bildungschancen aller Kinder zu verbessern. Der Nachmittag in der OGS bietet Spielzeiten, die sich an den Bedürfnissen der Kinder orientieren und ihnen die Möglichkeit einer sinnvollen Freizeitbeschäftigung eröffnen sowie pädagogische Angebote.
Auf der Basis unseres christlichen Menschenbildes werden die Regeln des sozialen Miteinanders geübt und die Werteerziehung innerhalb der Schulgemeinschaft auf den Nachmittag ausgedehnt.
Die Kinder werden auch in der Ganztagsschule von pädagogisch geschulten Mitarbeiterinnen betreut und in altersgerechten Gruppen begleitet. So nehmen sie nach einem gemeinsamen Treffen ein Mittagessen ein, bei dem sie eine Mahlzeit sowohl als Kommunikationsmöglichkeit als auch als wertvolle Ressource für ein gesundes Leben erfahren.
Der Nachmittag unterliegt einem festen Zeitplan, welcher den Kindern die Möglichkeit gibt, neben Freizeitgestaltung (bis 14:30 Uhr) auch schulische Weiterentwicklung zu erleben. Wir bieten in diesem Rahmen die Möglichkeit, an kulturellen, sportlichen, musikalischen oder kreativen Angeboten teilzunehmen. Diese Angebote enden um 15.30 Uhr. Am Freitag werden unsere 1. Klassen ab dem Schuljahr 2026/27 bis 14:30 Uhr oder 15:30 Uhr betreut.
Anmeldung
Die Anmeldung für die Offene Ganztagsschule ist für den Zeitraum eines Schulhalbjahres verpflichtend.
Es gibt zum Schuljahr 2026/27 folgende Anpassungen:
- Ankommen morgens ist möglich für alle Jahrgänge von 7.30 Uhr bis 7.45 Uhr (betreuter offener Anfang)
- Start Unterricht (wenn 1. Stunde Unterricht), Frühbetreuung und Lernzeit ist immer 7.45 Uhr.
- Jahrgang 2 bekommt eine weitere Basisstunde und hat damit ab Sommer immer 23 Stunden Unterricht (-> Mittwoch 1. Stunde).
- Jahrgang 1 hat einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung und kann freitags jetzt zwischen VGS Betreuung (Abholzeit 1 um 13.15) oder OGS Betreuung (Abholzeit 2 um 14.30 oder Abholzeit 3 um 15.30) wählen.
Es gibt keine Wahlen mehr mit Wünschen, denn die Einteilung in die pädagogischen Angebote wählen die Kinder zukünftig in der Schule selber.
Dies wird im Lauf der ersten ganzen Schulwoche (17.8. – 21.8.) geschehen. Im Anschluss findet eine Schnupperwoche statt und Kinder könnten in Absprache mit ihrer Jahrgangsbetreuerin Änderungswünsche besprechen.
Die Umstellung resultiert aus dem wachsenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung der Jahrgänge – aufsteigend ab Jahrgang 1 – sowie aus organisatorischen Anpassungen und wird gestärkt von dem Wunsch des Schülerrates auf „eigene Kinder-Wahlen“.
Am Donnerstag 14.30 – 15.30 Uhr werden wir auf ein „Angebots-Karussell“ umsteigen, in dem sich alle Kinder in einem 3-4 wöchigen Turnus neu einer Angebots-Gruppe zuordnen können.
Auch beim Mittagessen werden wir Anpassungen im zeitlichen Ablauf vornehmen um Kinder und Mitarbeitende zu entlasten.
Weitere Informationen dazu folgen zu Schuljahresbeginn.
Mittagessen
Alle Kinder nehmen am Mittagessen teil.
Sie wählen das Cateringangebot (gesunde, regionale Kost) oder verpflegen sich mit selbst mitgebrachten Lebensmitteln.
Aufsicht und Abholen
Die Aufsichtspflicht der Mitarbeiterinnen und AG LeiterInnen erstreckt sich auf die Zeit des Aufenthaltes der Kinder in der Schule,
sowie des Besuches unterschiedlicher außerschulischer Lernorte.
Mit Ende der Ganztagsschulzeit endet die Aufsichtspflicht und die Kinder treten ihren Heimweg an. Da unsere Angebote teilweise außerhalb unseres Schulgebäudes durchgeführt werden, enden sie ggf. auch dort.
Alle Sportangebote enden immer an der Turnhalle bzw. am Lehrschwimmbecken oder Sportplatz.
Kosten
Für die Betreuung und Angebote in der OGS entstehen generell keine Kosten.
Für Werkstoffe (Bastelmaterial, Stoffe, Setzlinge, Kochzutaten) können aber pro Halbjahr festgelegte 7€ über die Mitarbeiterinnen eingesammelt werden.
Für einzelne Angebote können Leihgebühren für Instrumente bzw. Fahrkosten erhoben werden.
Die Kosten für das Mittagessen betragen zurzeit im Schnitt 4,37 € pro Tag und werden von der Firma Sterntaler Dienstleistungen per Lastschrift eingezogen.
Versicherung/Haftungsausschluss
Alle Schülerinnen und Schüler, die für die Ganztagsschule angemeldet sind, sind während dieser Zeit sowie auf dem Heimweg gemäß §2 Abs.1 Ziffer 8b Sozialgesetzbuch VII bei Unfällen versichert.
Der Versicherungsschutz der Gesetzlichen Krankenversicherung besteht nur für Personenschäden, nicht für Sachschäden oder die Gewährung von Schmerzensgeld. Alle Unfälle auf dem Heimweg, die eine ärztliche Behandlung zur Folge haben, sind der Schulleitung sofort zu melden.
Für Garderobe und persönliche Gegenstände der Kinder haftet bei nicht selbst verschuldetem Verlust oder Beschädigung der Kommunale Schadensausgleich.